Neuberechnung der Versorgungsbezüge
08.09.2008
Musterantrag
Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 18. Juni 2008 zu AZ 2 BvL 6/07 entschieden, dass der Versorgungsabschlag alter Fassung bei Teilzeitbeschäftigung im Sinne des § 14 Absatz 1 BeamtVG alte Fassung verfassungswidrig ist.
Hier erhalten Sie den Musterantrag zur Neuberechnung der Versorgungsbezüge.
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