Neuberechnung der Versorgungsbezüge

08.09.2008
Musterantrag

Musterantrag

Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 18. Juni 2008 zu AZ 2 BvL 6/07 entschieden, dass der Versorgungsabschlag alter Fassung bei Teilzeitbeschäftigung im Sinne des § 14 Absatz 1 BeamtVG alte Fassung verfassungswidrig ist.

Hier erhalten Sie den Musterantrag zur Neuberechnung der Versorgungsbezüge. 

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