VBE: Vetorecht macht regionalen Konsens unmöglich
Auf die Spitze getrieben würde das bedeuten, dass Schulträger auch keine Realschulen oder Gymnasien neu einrichten könnten, wenn die Schulkonferenz einer intakten Hauptschule ihr Veto dagegen einlegen würde. Zumindest aber hieße es, dass Verbundschulen nicht eingerichtet werden könnten, wenn die Schulkonferenz einer von einem solchen Zusammenschluss betroffenen Haupt- oder Realschule dem widerspräche. Im Übrigen gilt das auch für das von der FDP favorisierte Modell der "regionalen Mittelschule", das eine Zusammenführung von Haupt-, Real- und Gesamtschulen vorsieht.
Dass die Gründung von Gemeinschaftsschulen im größtmöglichen regionalen Konsens erfolgen soll, hält der VBE für unerlässlich. Dies hat aber auch die Ministerin immer wieder betont. Um diesen größtmöglichen Konsens
herzustellen und den politischen Entscheidungsträgern ein die Beschlüsse der Schulkonferenzen ergänzendes differenziertes Meinungsbild zu liefern, schlägt der VBE vor, neben den Schulkonferenzbeschlüssen vor Ort folgende
Voten einzuholen.
1.. Eine Befragung der Grundschuleltern für deren Kinder der Besuch einer geplanten Gemeinschaftsschule in Betracht kommt.
2.. Eine Befragung der Eltern, der bestehenden Sekundarschulen, soweit ihre Kinder von der Umwandlung betroffen sind. (Das wird meistens nicht der Fall sein, weil die existierenden Bildungsgänge zu Ende geführt werden und
die Gemeinschaftsschule aufwachsend ab Klasse 5 eingerichtet wird).
3.. Eine Befragung der Lehrkräfte der Schulen, die in die Gemeinschaftsschule aufgehen sollen.
Beckmann abschließend: "Dieses Meinungsbild könnte den Räten der Kommunen eine zusätzliche Hilfe bei ihrer Entscheidungsfindung sein."
PM 48/10