Umfang des Anspruchs auf Zahlung des Weihnachtsgeldes für tarifbeschäftigte Lehrkräfte
Jahressonderzahlung: Kürzung der tariflichen Jahressonderzahlung nach § 20 Abs 4 TV-L
Wir weisen darauf hin, dass die Unterbrechung eines Arbeitsverhältnissesnicht dazuführt, dass die tarifliche Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-L erst ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Gemäß § 20 Abs 4 TV-L wird die Jahressonderzahlung lediglichum 1/12 pro Kalendermonat gekürzt, in dem der Beschäftigte keinen Entgelt- oder Entgeltfortzahlungsanspruch hat.(LAG R-Pfalz zu AZ 8 Sa 579/09)
Der tarifbeschäftigte Lehrer hat somit auch bei mehreren befristeten Beschäftigungsverhältnissen für jeden Monat in dem er zumindest einen Tag gearbeitet hat einen Anspruch auf 1/12 der Jahressonderzahlung.
Die Jahressonderzahlung bemißt sich gemäß § 20 TV-L nach folgenden Grundsätzen:
- EG 1-8 95% einer Monatsvergütung
- EG 9-11 80% einer Monatsvergütung
- EG 12-13 50% einer Monatsvergütung
- EG 14-15 35% einer Monatsvergütung
Sollte Ihnen der Anspruch um die Monate eines vorherigen befristeten Arbeitsvertrages im Jahr 2010 gekürzt sein können Sie einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Auszahlung der Jahressonderzahlung an den Arbeitgeber richten.
Dies sollte wegen der Ausschlussfrist des § 37 TV-L spätestens 6 Monate nach Zahlung des Novembergehaltes erfolgen, da die Jahressonderzahlung mit dem Gehalt für November fällig war.
Für Rückfragen können sich VBE Mitglieder an unsere Rechtsabteilung wenden.
Weitere Artikel im Bereich "" |
26.05.2023 VBE: Entgrenzte Arbeitszeit belastet Der Bericht der Landesregierung über die Ergebnisse der COPSOQ-Befragung stand gestern (25. Mai 2023) auf der Tagesordnung des Schulausschusses. Die gesetzlich verpflichtende Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen für Lehrkräfte wird seit 2012 mit Hilfe des Instruments "COPSOQ" durchgeführt. Die Ergebnisse der Berichte COPSOQ I und COPSOQ II zur psychosozialen Belastung von Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen sind alarmierend. COPSOQ bestätigt, was der VBE schon lange sagt: Die Landesregierung ist gefragt, die Belastung in den Schulen zu reduzieren. Dazu erklärt Wibke Poth, stellv. Landesvorsitzende des VBE NRW: |
25.05.2023 Stau auf der A13 - Chronik einer BaustelleDer VBE wirkt! |
30.01.2023 Stellungnahme zu den SWK-EmpfehlungenDie Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz (KMK) hat Empfehlungen zum Umgang mit dem Lehrkräftemangel vorgelegt. Zunächst ist es sehr begrüßenswert, dass die SWK und die KMK jetzt die Realität anerkennen, nachdem vor Monaten die Zahlen zum Lehrkräftemangel noch schöngerechnet wurden. In einem zweiten Schritt sollten sich nun die wissenschaftlichen Ergebnisse an der Machbarkeit und nicht der Kreativität scheinbarer Lösungen orientieren. |
21.09.2022 Fortsetzung der Aktionen Ergänzung der Chronik A13 |
17.01.2020 Junger VBE trifft JuLisMeinungsaustausch über die politischen Statements des Jungen VBE |