Gemeinschaftsschulen sind am Start!
18.05.2011
Bei der Errichtung dieser Schulen handelt es sich um einen Schulversuch nach § 25 SchulG NRW.
Gemeinschaftsschulen entstehen aus bereits existierenden Schulen und sollen sowohl eine Antwort auf die Nachfrage nach längerem gemeinsamem Lernen als auch auf den Rückgang der Schülerzahlen sein.
Für das darauf folgende Schuljahr liegen dem Schulministerium inzwischen etwa 50 schriftliche Interessensbekundungen vor.
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