Schulleitungsentlastung für Grundschulen

21.06.2011
Verordnung ist derzeit im parlamentarischen Beratungsverfahren
Aufgrund zahlreicher Nachfragen zum Thema der angekündigten, zusätzlichen Entlastung von Schulleitungen an Grundschulen, möchten wir Sie auf den aktuellen Informationsstand bringen. Das Schulministerium bestätigte auf unsere Nachfrage die folgende Regelung: Mehr ...

Aufgrund zahlreicher Nachfragen zum Thema der angekündigten, zusätzlichen Entlastung von Schulleitungen an Grundschulen, möchten wir Sie auf den aktuellen Informationsstand bringen.

Das Schulministerium bestätigte auf unsere Nachfrage die folgende Regelung:

In der Koalitionsvereinbarung hat man sich darauf verständigt, in einem ersten Schritt die Schulleitungen an Grundschulen spürbar zu entlasten. In Umsetzung dieser Vereinbarung sind im Haushaltsplan 2011 bei Kapitel 05 310 - Öffentliche Grundschulen - 340 zusätzliche Lehrerstellen für die Entlastung der Grundschulleitungen veranschlagt worden.

Die Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG für das Schuljahr 2011/2012 - Vorlage 15/562 - regelt unter Artikel 1 Nr. 3 die Anhebung der Leitungszeit. Danach erhöht sich an Grundschulen die Leitungszeit um zusätzlich fünf Wochenstunden je Schule (Anmerkung: Anstatt 2 Stunden wie bisher).
Die Verordnung befindet sich derzeit  im parlamentarischen Beratungsverfahren.

Die Eckdaten für das Schuljahr 2011/2012 sehen eine Verteilung der 340 zusätzlichen Entlastungsstellen auf die Regierungsbezirke wie folgt vor:
BR Arnsberg: 72,4 Stellen
BR Detmold: 41,0 Stellen
BR Düsseldorf: 92,6 Stellen
BR Köln: 82,9 Stellen
BR Münster: 51,1 Stellen

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