Einstellung von langjährigen Vertretungskräften

30.06.2011

Grundlagenerlass vom 9.8.2007 in der aktuellen Fassung

Grundlagenerlass vom 9.8.2007 in der aktuellen Fassung

An den Grundschulen des Landes Nordrhein-Westfalen werden für den Vertretungsunterricht überwiegend ausgebildete Lehrkräfte mit Erster und Zweiter Staatsprüfung mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt.
Vielfach verfügen diese Lehrkräfte über langjährige Erfahrungen im Vertretungsunterricht und sind deshalb besonders geeignet für die Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen der schulübergreifenden Vertretungsreserve.

Von den für die jeweiligen Einstellungstermine zu besetzenden Stellen für die schulübergreifende Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern ist ein jeweils fest zu setzendes Kontingent der Stellen, bis zu dem Lehrkräfte mit langjähriger Erfahrung im Vertretungsunterricht eingestellt werden können, zu verwenden.
Das Kontingent wird jeweils zu den Einstellungsterminen zu Beginn des Schuljahres und des Schulhalbjahres entsprechend dem Verhältnis der Bewerberinnen und Bewerber zu denen mit langjähriger Vertretungstätigkeit festgelegt.
Die Stellen werden in einem gesonderten Listenverfahren vergeben.
Die Rangfolge ergibt sich aus dem Umfang der geleisteten Vertretungsstunden. Bei annähernd gleicher Berufserfahrung (Differenz der Vertretungsstunden kleiner 100) wird die Reihenfolge durch die Ordnungsgruppe bestimmt.

Die Maßnahme gilt zunächst bis zum Einstellungsverfahren für den 1.2.2013.

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