Änderung der Anrechnungsstunden bei Fachleiterinnen und Fachleitern

28.08.2013
Der vorliegende Erlassentwurf zur Änderung der Anrechnungsstunden für Fachleiterinnen und Fachleiter wird von den Betroffenen als „Schlag ins Gesicht“ gesehen. Dies hat u. a. eine Veranstaltung des VBE am 29.05.13 gezeigt, an der über 60 Fachleiterinnen und Fachleiter teilgenommen haben.

Der vorliegende Erlassentwurf zur Änderung der Anrechnungsstunden für Fachleiterinnen und Fachleiter wird von den Betroffenen als „Schlag ins Gesicht“ gesehen. Dies hat u. a. eine Veranstaltung des VBE am 29.05.13 gezeigt, an der über 60 Fachleiterinnen und Fachleiter teilgenommen haben.

Aus diesem Grunde wandte sich der VBE am 06.03.2013 in einem Anschreiben an die Ministerin:

(...) Der VBE teilt das Unverständnis und den Unmut der betroffenen Kolleginnen und Kollegen.
Die Veränderung der Relation Fachleiter zu Lehramtsanwärtern auf 1:9,9 im Haushalt ist ein positives Signal. Sie bringt jedoch - gemessen am Ist-Zustand im Kontext mit dem oben erwähnten Erlass - keine Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung, sondern führt zu einer deutlichen Verschlechterung der zeitlichen Ressourcen für Fachleitungen in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung.

Der VBE hat in den letzten Jahren die Reform der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen immer unterstützt. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass es insgesamt eine gute Reform ist, die bei entsprechender Ressourcenausstattung mit einem deutlichen Qualitätsgewinn für die Lehrerausbildung verbunden ist. Das Land Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Schule und Weiterbildung haben dadurch bisher erhebliche Aufmerksamkeit und Anerkennung durch andere Bundesländer erfahren.

Aufmerksamkeit und Anerkennung der Landesregierung und des MSW erwarten aber auch die Menschen vor Ort in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, die seit längerer Zeit hochmotiviert und in hervorragender Weise für die praktische Umsetzung und den Erfolg der Reform gesorgt haben. Der vorliegende Erlassentwurf, verbunden mit der im Haushalt verankerten Ressourcendeckelung, führt durch weniger Anrechnungsstunden zu einer Verschlechterung der Qualität der Ausbildung.

Er führt bei den Menschen in den ZfsL außerdem zu dem Gefühl, dass ihre Arbeit durch die verantwortliche Politik nicht wertgeschätzt wird. Dadurch verschlechtert sich die Motivationslage insbesondere bei den Fachleitungen in den Lehrämtern des gehobenen Dienstes, denen im Vergleich zum höheren Dienst seit Jahrzehnten eine adäquate Beförderungsmöglichkeit und Bezahlung verweigert wird. Sollte der vorliegende Erlassentwurf umgesetzt werden, wird dies zur Konsequenz haben, dass es im gehobenen Dienst noch schwieriger wird, Fachleiterinnen und Fachleiter zu gewinnen.

Der vorliegende Erlassentwurf ist mit dem Anspruch auf eine qualitätsorientierte Lehrerbildung nicht in Einklang zu bringen.

Zur Sicherung einer qualitätsvollen Lehrerausbildung sind folgende Aspekte im Einzelnen unabdingbar:

• zwei Stunden Grundanrechnung für die Arbeit in den Kern- und Fachseminaren sind beizubehalten,

• die Anrechnungsstunden pro Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter für Kernseminarleitungen sind denen für Fachleiterinnen oder Fachleiter gleichzustellen (eine Stunde pro LA auch für Kernseminarleitungen),

• die Grundermäßigung muss erhalten bleiben, damit die Ausbildungsarbeit in den kleinen Fachseminaren nicht weiter eingeschränkt wird.

Vor diesem Hintergrund fordern wir Sie auf, im Landeshaushalt in dem Um-fang Stellen für die Lehrerbildung vorzuhalten, der dem tatsächlichen Bedarf einer qualitätsvollen Lehrerausbildung entspricht. Dies ist nur über eine weitere deutliche Absenkung der Relation FL:LAA zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Beckmann
Vorsitzender

 

Antwort der Ministerin vom 10.07.2013
Erlassentwurf - Änderung der Anrechnungsstunden der Fachleiterinnen und Fachleiter

Sehr geehrter Herr Beckmann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Juni zum Entwurf eines Fachleitererlasses. ln diesem Zusammenhang bedanke ich mich ausdrücklich für Ihre Bemühungen, mit Unterstützung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung auf Ihrer Veranstaltung am 29. Mai interessierte Kolleginnen und Kollegen zeitnah über die Hintergründe und den aktuellen Arbeitsstand zur Bereinigung der Rechtslage zu informieren. Bei allem Verständnis für die Argumentation der Fachleiterinnen und Fachleiter im Einzelnen kann ich Ihre Gesamtbewertung des Fachleitererlassentwurfes nicht teilen.

Ich freue mich über Ihre positive Gesamteinschätzung der Reform der Lehrerausbildung. Mit Blick auf Ihre Darstellung der Situation der Fachleiterinnen und Fachleiter ist die strukturelle Ausgangslage der jetzigen Novelle zu berücksichtigen:

• Die Organisation des Vorbereitungsdienstes ist seit etwa einem Jahrzehnt verstärkt durch eine veränderte Seminarstruktur, durch zwei allgemeine Einstellungstermine pro Jahr seit 2007 und die dadurch gewachsene Anzahl der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter gekennzeichnet.

• Durch die korrekte Anwendung des geltenden Erlasses zu den "Pflichtstunden der Fachleiterinnen und Fachleiter" von 1985 weichen die Bezirksregierungen und die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung mehr und mehr von den Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers ab. Es kommt zu Überziehungen des Haushaltsansatzes für die Fachleiterinnen und Fachleiter.

• Durch den starren Vergabemodus der Anrechnungsstunden für Fachleiterinnen und Fachleiter - insbesondere die pauschalierte Vergabe der Grundermäßigung - werden mehr Anrechnungsstunden für die schulpraktische Lehrerausbildung vergeben, als dafür durch den Landeshaushalt gedeckt sind. Dies geht zu Lasten der Lehrerversorgung in den Schulen.

Die Diskrepanz zwischen Fachleitererlass und Haushaltsansatz ist zwingender Anlass für eine Neuregelung.
Die notwendige Klarstellung ist keinesfalls als Bewertung der Leistungen der Fachleiterinnen und Fachleiter zu verstehen, die in der Vergangenheit und aktuell hervorragende Arbeit leisten.
Der Ihnen vorliegende Erlassentwurf löst die bestehende Diskrepanz zwischen Erlasslage und Haushaltsgesetz auf.

• Im Haushalt 2013 wird mit der Verbesserung der Haushaltsrelation von 1:10,5 auf 1:9,9 ein Beitrag zur Zusammenführung von Fachleiterentlastung und Haushaltsansatz geleistet. Dies entspricht zusätzlichen Anrechnungsstunden im Umfang von ca. 100 Lehrerstellen.

• Der Erlassentwurf orientiert sich an den Regelungen des Erlasses zu den Pflichtstunden der Fachleiterinnen und Fachleiter aus dem Jahre 1985. Die Möglichkeit einer anderen Vergabe der Anrechnungsstunden im Einvernehmen mit der Seminarkonferenz wird fortgeschrieben.

• Der Entwurf des Fachleitererlasses stellt in Verbindung mit dem Eckdatenerlass zur Stellenzuweisung durch reine Umrechnung der lehramtsbezogenen Stellenanteile in Anrechnungsstunden durch die Bezirksregierungen sicher, dass es in Zukunft nicht mehr wie bislang zu Überziehungen des Haushalts kommen kann.

• Die zukünftige Grundermäßigung trägt den koordinativen Anforderungen der in der Regel großen Kernseminare sowie der geringeren Pro-Kopf-Entlastung (0 ,5 Stunden pro Lehramtsanwärterin und Lehramtsanwärter) in Kernseminaren Rechnung. Darüber hinaus wird die besondere Situation kleiner Ausbildungsgruppen berücksichtigt.

• Die zu vergebenden Anrechnungsstunden orientieren sich an der Arbeitszeit der Fachleiterinnen und Fachleiter und überschreiten damit deren Pflichtstunden nicht.

Im Rahmen der Mitbestimmung zum Erlass haben die Vertreterinnen und Vertreter Ihres Verbandes in den Hauptpersonalräten selbstverständlich die Möglichkeit, alternative Vorschläge zur Verteilung der Ressourcen einzubringen. Es ist aber unverzichtbar Haushaltsgesetz und Erlasslage wieder in Einklang zu bringen.
Für die Zukunft der Fachleiterentlastung fordern Sie,

• das Beibehalten von pauschal zwei Stunden Grundermäßigung sowie

• die Verdoppelung der Anrechnungsstunden für Fachleiterinnen und Fachleiter pro Lehramtsanwärterin bzw. Lehramtsanwärter im Kernseminar.

Damit äußern Sie Erwartungen, die leider angesichts der Haushaltslage nicht erfüllbar sind. Das Festhalten an einer pauschalierten Grundentlastung pro Ausbildungsgruppe würde weiter dazu führen, dass der tatsächliche Ressourcenverbrauch von einzelnen Organisationsentscheidungen in den Seminaren abhängt. Die Einhaltung der durch den Haushaltsgesetzgeber gesetzten Möglichkeiten wäre dann auch zukünftig strukturell gefährdet. Eine Verdoppelung der pauschalierten Pro-Kopf-Entlastung ist in Abwägung anderer Aufgaben im Schulhaushalt nicht realisierbar.
Zu einer Gesamtbetrachtung der Thematik gehört es, dass die Landesregierung mit dem Landeshaushalt 2013 in die Lehrerausbildung zusätzlich investiert: Fünf Mio. € durch ca. 100 zusätzliche Fachleiterstellen und 1 ,3 Millionen Euro durch eine Erhöhung der Stellenzulage für Fachleiterinnen und Fachleiter auf 150 €.
Unabhängig von den vorhandenen Bewertungsunterschieden zu den dargestellten strukturellen Sachverhalten begegne ich den bisherigen Leistungen der Lehrkräfte gerade auch im Rahmen der Neuausrichtung der Lehrerausbildung mit Dank und hohem Respekt und setze darauf, dass die hervorragende Arbeit für unseren Lehrkräftenachwuchs auch in Zukunft gemeinsam erfolgreich fortgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann

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