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04.03.2014

VBE: Beamte müssen Tariferhöhung übertragen bekommen

Bundesverwaltungsgericht spricht sich gegen Nullrunde aus

„Es wurde Zeit, dass die Landesregierung höchstrichterlich ein deutliches Zeichen bekommt: Die Nullrunde für verbeamtete Lehrer ist nicht mit dem Alimentationsprinzip vereinbar“, sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Streikverbot von verbeamteten Lehrern wird ausgeführt, dass die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung, die in den Tarifabschlüssen für angestellte Lehrer zum Ausdruck kommt, nicht abgekoppelt werden darf.

„Mit den Sonderopfern muss endlich Schluss sein“, fordert Beckmann, „ein Land darf seinen Haushalt nicht beliebig auf dem Rücken seiner Beschäftigten sanieren. Wer am Verhandlungstisch seine Zustimmung zu einer Lohnerhöhung gibt, darf sie im Nachhinein nicht durch die Hintertür für einen Teil seiner Beschäftigten wieder einkassieren.“ Mehrere Gutachter hätten dem Land bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes bescheinigt, dass das Besoldungsanpassungsgesetz rechtlich nicht haltbar sei, so Beckmann, „jetzt hat die Landesregierung das auch schwarz auf weiß von höchstrichterlicher Stelle.“

Die Nullrunde, von der rund 98 % aller verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer betroffen sind, müsse daher umgehend zurückgenommen werden, macht Beckmann klar: „Das Land darf das Problem nicht aussitzen, sondern muss sich schnellstens überlegen, wie sie die berechtigte Lohnerhöhung ihrer Beamten mit dem Haushalt vereinbaren kann. Beamte dürfen jedenfalls nicht der Spielball des Finanzministers sein.“

Die Aussage der Leipziger Richter bestätigt den VBE in seiner Auffassung, dass seine eigene Klage gegen das Besoldungsanpassungsgesetz erfolgreich sein wird.


Pressemitteilung 11-14
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