Beföderungssperre mit sofortiger Wirkung aufgehoben
Der Finanzminister begründet diesen Schritt damit, dass es insbesondere bei den Beschäftigten der unteren Besoldungsgruppen zu Härtefällen komme. Dies würde über die temporäre Nichtbeförderung hinaus zu einem dauerhaften Nachteil führen. Da eine selektive Beförderung der beteiligten Personen nicht möglich sei und wegen der geringen haushaltsrechtlichen Auswirkungen, sei die Beförderungssperre aufzuheben.
Mit dieser Entscheidung bringe die Landesregierung zum Ausdruck, dass die Beamtinnen und Beamten keine Schuld für die derzeitige Haushaltslage in Nordrhein-Westfalen trifft, so der Vorsitzende des DBB NRW Roland Staude im Juli in Düsseldorf. „Dies ist ein erstes positives Signal für die in Kürze stattfindenden Besoldungsgespräche“
Staude hatte bereits nach Verkündung der Haushaltssperre zum Ausdruck gebracht, dass der DBB NRW für diese fast trotzige Reaktion auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs kein Verständnis hat.
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