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02.12.2014

VBE: Inklusion muss in allen Bereichen umgesetzt werden

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

„Die UN-Behindertenrechtskonvention hat 50 Artikel. Nur ein einziger – Artikel 24 – beschäftigt sich mit dem Bereich Schule. Das zeigt, dass Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung ist“, sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW, anlässlich des morgigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung: „Inklusion muss Menschen mit Behinderungen durchgängig begleiten. Sie ist nicht nur auf die Schule beschränkt. Wenn aber das Land der Inklusion schon im Bildungsbereich die Ressourcen versagt, wird sie sie am Ende auch gesamtgesellschaftlich vor die Wand fahren.“

„Kinder im Kindergarten und später in der Schule dürfen nicht im Regen stehengelassen werden. Sie müssen so gefördert werden, wie ihre Talente es erfordern.“ Dafür müssen Land und Bund jedoch die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, fordert Beckmann: „Das Kooperationsverbot im schulischen Bereich zwischen Bund und Ländern muss fallen. Länder dürfen mit der Mammutaufgabe Inklusion nicht alleingelassen werden.“ Unter den jetzt herrschenden Bedingungen sei Inklusion nicht zu stemmen: „Wir brauchen deutlich mehr Sonderpädagogen, die die Regelschullehrkräfte bei ihrer Arbeit unterstützen. Außerdem müssen inklusiv unterrichtende Schulen in ein multiprofessionelles Netzwerk eingebunden sein, das bei drängenden Fragen und Problemen herangezogen werden kann.“

Es sei außerdem ein Offenbarungseid, dass die diesjährige KMK-Präsidentin, NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann, fünf Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention feststellt, die Lehreraus- und -fortbildung müsse auf die Herausforderung Inklusion reagieren. „Sowohl die Nachqualifizierung als auch die Ausweitung der Studienplätze zum Sonderpädagogen kommen zu spät“, stellt Beckmann klar, „ihrem selbstgesteckten Motto ‚Kein Kind zurücklassen‘ wird die Landesregierung so nicht gerecht.“


Pressemitteilung 60-14
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