VBE: Mehr Rechtssicherheit, aber viele Probleme bleiben weiterhin ungelöst
Außerdem, so Beckmann, würde der Erlass weiterhin kleine Systeme benachteiligen, an denen ein Sportlehrer auch häufig Klassenlehrer ist. Daher rät der VBE den Schulen, sich nicht in eine rechtliche Grauzone zu begeben, nur um den Sportunterricht nicht ausfallen zu lassen: „Schulen sollten aus unserer Sicht nur die Lehrkräfte im Sportunterricht einsetzen, die die vom Schulministerium festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Nur so können sie möglichen rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg gehen.“ Darüber hinaus müsse das Ministerium dafür sorgen, dass durch die Bezirksregierungen unverzüglich umfassende Fortbildungsangebote bereitgestellt werden, an denen interessierte Lehrkräfte in der Dienstzeit teilnehmen können.
Pressemitteilung 4-15