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02.02.2015

VBE: Mehr Rechtssicherheit, aber viele Probleme bleiben weiterhin ungelöst

Zum Erlass Sicherheitsförderung im Schulsport

„Auch mit den überarbeiteten FAQs, die den neuen Erlass Sicherheitsförderung im Schulsport konkretisieren, wird es bei einer Einschränkung des Sportunterrichts bleiben“, macht Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW, klar: „Die neuen Erklärungen bieten zwar mehr Rechtssicherheit, allerdings bleibt der Erlass als solches weiter ein Schnellschuss, weil er der Realität in den Schulen nicht gerecht wird. Er berücksichtigt z. B. in keiner Weise die Lehrkräfte, die bereits seit Jahren fachfremd Sport unterrichten – zwar ohne Fortbildungsnachweis, aber dafür mit jahrelanger Erfahrung.“

Außerdem, so Beckmann, würde der Erlass weiterhin kleine Systeme benachteiligen, an denen ein Sportlehrer auch häufig Klassenlehrer ist. Daher rät der VBE den Schulen, sich nicht in eine rechtliche Grauzone zu begeben, nur um den Sportunterricht nicht ausfallen zu lassen: „Schulen sollten aus unserer Sicht nur die Lehrkräfte im Sportunterricht einsetzen, die die vom Schulministerium festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Nur so können sie möglichen rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg gehen.“ Darüber hinaus müsse das Ministerium dafür sorgen, dass durch die Bezirksregierungen unverzüglich umfassende Fortbildungsangebote bereitgestellt werden, an denen interessierte Lehrkräfte in der Dienstzeit teilnehmen können.


Pressemitteilung 4-15
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