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18.09.2015

VBE: Anspruch der Flüchtlingskinder auf Bildung verwirklichen – Kitas und Schulen dabei nicht im Stich lassen

Zur Situation der Flüchtlingskinder in NRW

Das Motto der Landesregierung „Kein Kind zurücklassen“ muss sowohl für Flüchtlingskinder als auch für in NRW bereits ansässige Kinder gelten, erklärte heute Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW, auf einer Arbeitstagung des VBE vor 300 Delegierten. „Alle Kinder, die in NRW leben, haben ein Recht auf Bildung. Deshalb wendet sich der VBE mit Nachdruck dagegen, Ressourcen für die Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gegen Ausgaben für die Bildung aufzurechnen“, sagt Beckmann. Dies gelte auch für die demografische Rendite.

„Die Mehrbelastung, die Kitas und Schulen infolge der Aufnahme von Flüchtlingskindern tragen müssen, kann mit den vorhandenen Mitteln und den bisher zur Verfügung gestellten Stellen nicht aufgefangen werden,“ stellt Beckmann fest, „es muss sichergestellt sein, dass die Kinder mit und ohne Handicap sowie die Flüchtlingskinder die individuelle Förderung erhalten, die sie benötigen.“ Das gelte für den frühkindlichen und schulischen Bereich gleichermaßen, so Beckmann, „Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer bringen sich mit hohem Engagement ein, um allen Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, doch dazu brauchen sie deutlich mehr Zeit und Unterstützung.“

Der VBE stellt daher folgende Forderungen:

  • Die Themen „Flüchtlinge“ und „Bildung“ dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wer Menschen diesen Eindruck vermittelt, provoziert Unzufriedenheit und Neid und spielt dem braunen Sumpf in die Hände.

  • Die dauerhaft wachsende Zahl von schulpflichtigen Kindern muss ihren Niederschlag in den Berechnungen für den Bildungshaushalt und die Stellenpläne finden.

  • Zusätzliche Mittel und zusätzliches Personal müssen für die Flüchtlingskinder in Kitas und Schulen bereitgestellt werden – hierzu gehören Erzieher/-innen, Lehrer/-innen, Psychologen/-innen, Dolmetscher/-innen und Sozialpädagogen/-innen.

  • Es müssen zusätzliche Angebote in der Fortbildung für Lehrkräfte und Erzieher/-innen geschaffen werden, die für die Arbeit mit Flüchtlingskindern von Bedeutung sind.


Pressemitteilung 45-15
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