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11.11.2015

PR ist in Schulen nicht erwünscht

Unternehmen werben immer aggressiver um Schulen

Der Verband Bildung und Erziehung NRW beobachtet eine zunehmend offensivere Einflussnahme von Unternehmen auf Schulen, die Kinder und Jugendliche als leicht beeinflussbare Konsumenten entdeckt haben.

„Kooperationen zwischen Unternehmen und Schulen können nützlich und sinnvoll sein“, sagt der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann. Etwa in der Berufsorientierung, oder um Unterrichtsinhalte anschaulich zu machen. Er schränkt jedoch ein: „Die Grenze, die bezeichnet, was  dabei erlaubt ist und was nicht, ist häufig ein schmaler Grat. Es gilt, Schulsponsoring kann und darf nicht die Aufgaben des Staates ersetzen. Es kann Angebote und Projekte ergänzen. Der Sponsor darf aber keinesfalls weitergehende Zwecke, wie etwa Meinungsmache oder den Aufruf zum Konsum verfolgen.“

Wenn in gesponserten Unterrichtsmaterialien der Nutzen von Umsiedelungen zugunsten der Braunkohleförderung romantisiert wird, wenn bei Schulsportveranstaltungen nur Preise aus dem Sortiment des Sponsors winken oder Unterrichtsgespräche von Wirtschaftsvertretern nicht offen angelegt sind, sondern Ziele vorgeben, ist diese Grenze überschritten.

Beckmann: „Das Eigeninteresse des Sponsor steht in solchen Fällen in krassem Widerspruch zum Bildungs- und Erziehungsauftrag öffentlicher Schulen, die zur Neutralität verpflichtet sind. Bei der Beurteilung von zweifelhaften Angeboten brauchen Schulen Unterstützung. Wir fordern die Landesregierung auf, Die Regeln für den Umgang mit Sponsoren so konkret zu gestalten, dass sie für Schulen einen verlässlichen Rahmen bieten.“

Kinder sind leicht beeinflussbar und damit eine interessante Zielgruppe für das Marketing von Unternehmen. Schulen haben die Aufgabe, Einmischung abzuwehren und Raum für freie und ausgewogene Bildung zu bewahren. Sponsoring ist daher nur erlaubt, wenn es sich mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbaren lässt. Beckmann sagt: „Je weniger die politisch Verantwortlichen den Anspruch an Schule und die notwendige Gestaltung zur Erfüllung dieses Anspruchs in Einklang bringen, umso mehr sind Schulen dafür anfällig, Grenzen des zulässigen Sponsorings zu überschreiten.“


Pressemitteilung 49-15
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