VBE aktuell 32/16: Anträge auf Verbeamtung - Bearbeitungszeit verkürzen
Das Schreiben geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis.
„Sehr geehrter Herr Staatssekretär Hecke,
nachdem die Altersgrenze zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe auf die Vollendung des 42.Lebensjahres angehoben wurde, und im Ausnahmefall sogar eine Verbeamtung bis zur Vollendung des 48. Lebensjahres möglich ist, sind folgerichtig zahlreiche Anträge von Lehrkräften gestellt worden, noch in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden.
Auch wenn es nachvollziehbar ist, dass die Bearbeitungsdauer aufgrund der Vielzahl der Anträge eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, liegen uns mittlerweile zahlreiche Anfragen auf Rechtsschutz von Mitgliedern vor, die zum Teil seit 12 Monaten auf eine Bescheidung der berechtigten Anträge warten. Es dürfte recht klar sein, dass man hier von einer Untätigkeit der Dienststellen sprechen muss.
Es ist aber weder im Sinne der Beschäftigten, noch im Sinne des Landes NRW, in diesen Fällen langwierige und für das Land NRW kostenintensive Verfahren zu produzieren, die mit großer Wahrscheinlichkeit aus Sicht der Beschäftigten von Erfolg gekrönt sind, aber aufgrund der Dauer kaum Vorteile bringen.
Wir bitten Sie daher, insbesondere aus Gründen der Fürsorge für die tarifbeschäftigten- und verbeamteten Lehrkräfte des Landes NRW dafür Sorge zu tragen, dass die Verbeamtungsanträge nun zügig bearbeitet werden.
Der VBE setzt sich allerdings auch weiterhin dafür ein, dass im Schuldienst des Landes NRW allen Lehrkräften, die dies wünschen, eine Verbeamtung offensteht.“
Wir werden Sie in der Sache weiter informieren, sobald uns eine Antwort vorliegt.