VBE aktuell 49/16: Angleichungszulage plus Strukturausgleich
Der VBE konnte für tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen, die die Zahlung einer Angleichungszulage beantragt haben, die Klarstellung bzgl. des o.a. Sachverhalts durch das MSW erwirken.
In Bezug auf die Auswirkungen der Angleichungszulage erhielten viele Tarifbeschäftigte von ihren Dienststellen die Auskunft, dass die Angleichungszulage auf den Strukturausgleich anzurechnen ist.
Auf Nachfrage des VBE erfolgte nun die u.a. eindeutige Aussage des MSW, die sich mit der Rechtsauffassung des VBE deckt.
Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrem Entgelt einen Strukturausgleich nach §12 Abs.5 TVÜ-Länder erhalten, wird dieser zusätzlich zur Angleichungszulage ausgezahlt. Zudem wirkt sich die Anglei-chungszulage nicht auf die Entgeltstufe aus, die Stufenzuordnung bleibt demnach unverändert.
Wir setzen uns für Sie ein!
Der VBE informiert schnell und kompetent.