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23.08.2017

VBE: Ein erster Schritt in digitales Lernen und Kommunizieren

Start der digitalen Arbeitsplattform LOGINEO NRW

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW begrüßt die Einführung der digitalen Arbeitsplattform LOGINEO NRW an den Schulen des Landes, die jetzt freigeschaltet ist. Von Beginn an wies der VBE NRW auf einen notwendigen Schutz vor Arbeitsverdichtung hin und befürwortet die getroffene Dienstvereinbarung zum Schutz vor Mehrbelastung und Arbeitsverdichtung.

Mit der Einführung der digitalen Plattform LOGINEO NRW bekommen Lehrerinnen und Lehrer im neuen Schuljahr eine datengeschützte Infrastruktur, die die zeitgemäße Nutzung webbasierter Anwendungen zur Kommunikation und Organisation zum Einsatz im Unterricht ermöglichen soll. „Endlich können Lehrerinnen und Lehrer privat und Dienst digital besser trennen. Die Mails der Schule landen nicht mehr im privaten Postfach. Das ist überfällig,“ erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender des VBE NRW.

Fast alle Hauptpersonalräte haben eine Dienstvereinbarung mit dem Ministerium für Schule und Bildung getroffen, in der auch der Schutz vor Mehrbelastung und Arbeitsverdichtung geregelt wird. Eine begleitende wissenschaftliche Evaluation wird zeigen, ob die Regelungen ausreichen.

Die Dienstvereinbarung fordert die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur. „Eine moderne Hardware kann nicht vorausgesetzt werden. Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften müssen digitale Endgeräte in ausreichender Zahl in den Schulen zur Verfügung stehen. Zudem benötigen Lehrkräfte gerade regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangebote in diesem Bereich und zwar in der Dienstzeit“, sagt Udo Beckmann.

Fragwürdig sind für den VBE noch die Rollen des Ansprechpartners der Schule für LOGINEO und der Schulleitung im Genehmigungsverfahren privater Endgeräte. Der Ansprechpartner leistet vergleichbare Arbeiten wie ein Administrator. Zugriffsrechte müssen gesetzt und Ordnerstrukturen aufgebaut werden. Diese Arbeit ist zu Beginn sicherlich nicht in der vereinbarten Entlastungsstunde machbar. Die Schulleitung ist für die Genehmigung privater Endgeräte verantwortlich. Es muss festgestellt werden, dass für den Schutz der Daten hinsichtlich der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Eine solche Überprüfung ist für eine Nicht-IT-Fachkraft kaum zu überprüfen. Dieser Punkt ist eine Schwachstelle im System. Es reicht im Augenblick, wenn der Antragsteller die geforderten Maßnahmen in einer Erklärung unterschreibt. Der VBE begrüßt, dass die behördlichen Datenschutzbeauftragen den Schulleitungen bei Fragen zur Verfügung stehen.

Udo Beckmann: „Allen Beteiligten ist bewusst, dass es anfangs nicht komplett reibungslos laufen kann. Die Hauptpersonalräte konnten ihre Einwände immer wieder einbringen. Viele Details wurden verbessert und angepasst. Der VBE wird den Weg hin zum Lernen, Kommunizieren und sicheren Datenaustausch in der digitalen Welt weiter konstruktiv-kritisch begleiten.“

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Pressemitteilung 42-2017
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